Zugersee
Notruf
Tel: 117 oder 112
Kanton Zug
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Zug
Schifffahrt
Hinterbergstrasse 41
6312 Steinhausen
Tel: +41 41 728 47 11
info(at)stva.sd.zg.ch
Schifffahrtsamt des Kanton Zug
Zuger Polizei
An der Aa 4
6300 Zug
Tel: +41 41 728 41 41
Gewässerpolizei und Umwelt
Kanton Schwyz
Verkehrsamt Schwyz
Schiffsinspektorat
Schlagstrasse 82
Postfach 3214
6431 Schwyz
Tel: +41 41 819 21 71
schiff.vasz(at)sz.ch
Schifffahrtsinspektorat des Kanton Schwyz
Kantonspolizei
Kantonspolizei Schwyz
Bahnhofstrasse 7
6430 Schwyz
Tel. +41 41 819 29 29
Kantonspolizei Schwyz
Informationen
Schiffe mit ausserkantonalen Kennzeichen
Boote mit schweizerischen Kennzeichen sind gestattet, jedoch gebührenpflichtig.
Schiffe mit ausländischem StandortBoote mit ausländischem Standort sind grundsätzlich gestattet, müssen jedoch mit einem schweizerischen Kennzeichen versehen werden und sind gebührenpflichtig. Die Halter nehmen unbedingt frühzeitig vor dem Einwassern mit dem Schifffahrtsamt des Kanton Zug oder der Seepolizei Kontakt auf.
Die gültigen Vorschriften sind in der Verordnung 747.201.1, Binnenschifffahrtsverordnung BSV, in den Ziffern 90, 91, 105 und 106 geregelt.
Wakeboardfahrer und Kitesurfer
Die Anliegerkantone Zug, Schwyz und Luzern haben eine einheitliche Regelung getroffen
Wakeboardfahrer und Kitesurfer konsultieren deshalb die entsprechenden Vorschriften.
Dokumente
Alle
- Binnenschifffahrtsgesetz BSG
- Binnenschifffahrtsverordnung BSV
- Plan für Kitesurfen auf dem Zugersee
- Verordnung über das Wakeboarden und andere Wassersporten auf dem Zugersee
- Stehpaddler
Kanton Zug
- Einführungsgesetz zum BG über die Binnenschifffahrt
- Verordnung über die Inbetriebnahme und Stationieren von Booten
- Verordnung über das Wakeboarden und andere vergleichbare Wassersportarten auf dem Zuger- und Ägerisee
- Plan Zugersee entsprechend den Vorschriften über das Wakeboarden usw.
- Seekarte
Kanton Schwyz