Greyerzer- und Schiffenensee

Notruf

Tel: 117 oder 112

Kanton Freiburg

Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt
Schifffahrt
Tafersstrasse 10
1700 Fribourg
Tel: +41 26 484 55 33
Schifffahrtsamt des Kantons Freiburg


Kantonspolizei Fribourg

Verkehr- und Schifffahrtspolizei
chemin de la Madeleine 3
 1763 Granges-Paccot
Tel: +41 26 304 17 17
Seepolizei Kanton Freiburg

Information

Höchstgeschwindigkeit
Beide gesamten Seeflächen 10 km/h


Maximale Motorleistung
6 kW / 8 PS


Schiffe mit ausserkantonalen Kennzeichen
Schiffe mit ausserkantonalen Kennzeichen sind während 30 Tagen gebührenfrei gestattet. Bitte kontaktieren Sie unbedingt vor dem Einwassern das Schifffahrtsamt des Kantons Freiburg.

 

Schiffe mit ausländischem Standort
Schiffe mit ausländischem Standort sind grundsätzlich gestattet und müssen mit einem schweizerischen Kennzeichen versehen werden und sind aus diesem Grund Gebührenpflichtig.

Zum Einsetzen oder Stationieren von Schiffen mit ausländischem Standort auf öffentlichen Gewässern der Schweiz ist eine Bewilligung erforderlich. Sie wird durch den Kan­ton erteilt, auf dessen Gebiet das ausländische Schiff nach dem Grenzübertritt erst­mals eingesetzt oder stationiert wird.

Die Bewilligung gilt vom Ausstellungsdatum bis zum Ende des folgenden Monats auf allen für die Schifffahrt zugelassenen Gewässern. Vorbehalten bleiben allge­meine Beschränkungen nach kantonalem oder internationalem Recht auf bestimmten Gewässern. Die Bewilligung darf innerhalb eines Kalenderjahres nicht erneuert wer­den.

 

Die Halter nehmen unbedingt frühzeitig vor dem Einwassern mit dem entsprechenden kantonalen Schifffahrtsamt Kontakt auf. Die gültigen Vorschriften sind in der Verordnung 747.201.1, Binnenschifffahrtsverordnung BSV, in den Ziffern 90, 91, 105 und 106 geregelt.

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