Aare, Biel - Solothurn
Notruf
Tel: 117 oder 112
Kanton Bern
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Abteilung Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel: +41 31 635 86 80
schifffahrt.svsa(at)be.ch
Schifffahrtsamt Kanton Bern
Seepolizei Bielersee
Kleintwann 4
2513 Twann
Tel: +41 31 638 87 20
Seepolizei
Kanton Solothurn
Motorfahrzeugkontrolle Solothurn
Abteilung Schifffahrt
Gurzelenstrasse 3
4512 Bellach
Tel: +41 32 627 66 66
mfk(at)mfk.so.ch
Schifffahrtamt Kanton Solothurn
Polizei Kanton Solothurn
Schanzmühle
Werkhofstrasse 33
4503 Solothurn
Tel: +41 32 627 71 11
Kantonspolizei Solothurn
Information
Höchstgeschwindigkeit
In den Kanälen der Broye, Zihl und Aare 15 km/h
Schleuse Port
Beachten Sie bitte die Öffnungszeiten. Die Kursschiffe habe Vorrang.
Schiffe mit ausserkantonalen Kennzeichen
Boote mit schweizerischen Kennzeichen sind ohne Gebühr gestattet.
Schiffe mit ausländischem Standort
Schiffe mit ausländischem Standort sind grundsätzlich gestattet und müssen mit einem schweizerischen Kennzeichen versehen werden und sind aus diesem Grund Gebühren pflichtig.
Zum Einsetzen oder Stationieren von Schiffen mit ausländischem Standort auf öffentlichen Gewässern der Schweiz ist eine Bewilligung erforderlich. Sie wird durch den Kanton erteilt, auf dessen Gebiet das ausländische Schiff nach dem Grenzübertritt erstmals eingesetzt oder stationiert wird.
Die Bewilligung gilt vom Ausstellungsdatum bis zum Ende des folgenden Monats auf allen für die Schifffahrt zugelassenen Gewässern. Vorbehalten bleiben allgemeine Beschränkungen nach kantonalem oder internationalem Recht auf bestimmten Gewässern. Die Bewilligung darf innerhalb eines Kalenderjahres nicht erneuert werden.
Die Halter nehmen unbedingt frühzeitig vor dem Einwassern mit dem entsprechenden kantonalen Schifffahrtsamt Kontakt auf. Die gültigen Vorschriften sind in der Verordnung 747.201.1, Binnenschifffahrtsverordnung BSV, in den Ziffern 90, 91, 105 und 106 geregelt.