Hallwilersee
Notruf
Tel: 117 oder 112
Kanton Aargau
Strassenverkehrsamt Aargau
Schifffahrtskontrolle
Länzert 2
5503 Schafisheim
Postadresse:
Postfach
5001 Aarau
Tel: +41 62 886 22 40
stva.schiffe(at)ag.ch
Schifffahrtsamt
Schifffahrtsamt des Kanton Aargau
Kantonspolizei Aargau
Polizeikommando
Tellistrasse 85
5004 Aarau
Tel: +41 62 835 81 81
Kantonspolizei Aargau
Kanton Luzern
Strassenverkehrsamt des Kanton Luzern
Abt. Schifffahrt
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens
Postadresse:
Postfach 3970
6002 Luzern 2
Tel: +41 41 318 19 11
Mail = Kontaktformular
Schifffahrtsamt des Kanton Luzern
Wasserpolizei Luzern
Bootshaus
Alpenquai 15
6005 Luzern
Tel: +41 41 248 81 45
Wasserpolizei Luzern
Informationen
Schiffe mit ausserkantonalen Kennzeichen
Boote ohne Motor sind erlaubt, sind jedoch bewilligungs- und gebührenpflichtig. Nehmen Sie bitte in jedem Fall Kontakt mit dem entsprechenden kantonalen Schifffahrtsamt.
Schiffe mit ausländischem StandortBoote ohne Motor mit ausländischem Standort sind grundsätzlich gestattet, müssen jedoch mit schweizerischen Kennzeichen versehen werden. Die Halter nehmen frühzeitig vor einem Einwassern mit dem kantonalen Schifffahrtamt des Kanton Luzern oder des Kantons Aargau Kontakt auf. Die gültigen Vorschriften sind in der Verordnung 747.201.1 Binnenschifffahrtsverordnung BSV, in den Ziffern 90, 91, 105 und 106 geregelt.
Konsultieren Sie bitte unbedingt die Verordnung über die Schifffahrt des Kanton Luzern, speziell Art. 35 bis 40.
Höchstgeschwindigkeit
Höchstgeschwindigkeit für bewilligte Motorboote auf der Seefläche = 20 km/h.
Kitesurfen
Der Kanton Aargau hat das Kitesurfen auf dem ganzen See verboten. Der Kanton Luzern hat sich diesem Entscheid angeschlossen.