Untersee, Rhein Stein am R. -Schaffhausen

Notruf

Tel: 117 (Schweiz)
Tel: 112 (Deutschland)

Kanton Schaffhausen

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Rosengasse 8
8200  Schaffhausen
Tel: +41 52 632 76 02
strassenverkehrsamt(at)sh.ch
Schifffahrtsamt des Kanton Schaffhausen

 

Kantonspolizei Schaffhausen
Verkehrspolizei
Emmersbergstrasse 1
8200 Schaffhausen
Tel. +41 52 624 24 24
Kantonspolizei Schaffhausen

Kanton Thurgau

Schifffahrtskontrolle des Kantons Thurgau
Bleichestrasse 42
Postfach 2141
8280 Kreuzlingen
Tel: +41 71 221 49 49 
schifffahrtskontrolle@kapo.tg.ch
Schifffahrtskontrolle des Kanton Thurgau

 

Seepolizei des Kantons Thurgau
Bleichestrasse 42
Postfach 2141
8280 Kreuzlingen
Tel: +41 71 221 49  00
Seepolizei des Kanton Thurgau

Informationen

Schiffe mit auskantonalen Kontrollschildern
Boote mit schweizerischen Kennzeichen sind gestattet, jedoch taxpflichtig. Die Halter nehmen unbedingt frühzeitig vor dem Einwassern Kontakt auf mit dem entsprechenden Schifffahrtsamt.


Ausländische Schiffe

Boote mit ausländischem Standort sind grundsätzlich gestattet, müssen jedoch mit einem schweizerischen Kennzeichen versehen werden und sind gebührenpflichtig.

Zum Einsetzen oder Stationieren von Schiffen auf öffentlichen Gewässern ist eine Bewilligung erforderlich. Sie wird durch den Kanton erteilt, auf dessen Gebiet das ausländische Schiff nach dem Grenzübertritt erstmals eingesetzt oder stationiert wird.

Die Bewilligung gilt vom Ausstellungsdatum bis zum Ende des folgenden Monats auf allen für die Schifffahrt zugelassenen Gewässern, vorbehalten bleiben allgemeine Beschränkungen nach kantonalem oder internationalem  Recht auf bestimmten Gewässern. Die Bewilligung darf innerhalb eines Kalenderjahres nicht erneuert werden.

Die Halter nehmen unbedingt frühzeitig vor dem Einwassern mit dem entsprechenden kantonalen Schifffahrtsamt Kontakt auf. Die gültigen Vorschriften sind in der Verordnung 747.201.1, Binnenschifffahrtsverordnung BSV, in den Ziffern 90, 91, 105 und 106 geregelt.

Höchstgeschwindigkeiten
Rhein - Stein am Rhein-Schaffhausen:  Bergwärts  10 km/h
                                                                       Talwärts     20 km/h
Konstanz-Ermatingen:                                                   10 km/h
gesamte Seefläche:                                                        40 km/h

Der Streckenabschnitt Stein am Rhein - Schaffhausen ist nur mit einem gültigen Sonder-Schiffsführerausweis befahrbar.

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