Sempachersee
Notruf
Tel: 117 und 112
Kanton Luzern
Strassenverkehrsamt des Kanton Luzern
Abt. Schifffahrt
Aresenalstrasse 45
6010 Kriens
Postadresse:
Postfach 3970
6002 Luzern 2
Tel: +41 41 318 19 11
Mail = Kontaktformular
Schifffahrtsamt des Kantons Luzern
Wasserpolizei Luzern
Bootshaus
Alpenquai 15
6005 Luzern
Tel: +41 41 248 81 17
Wasserpolizei Luzern
Informationen
Schiffe mt ausserkantonalen Kennzeichen
Boote mit schweizerischen Kennzeichen ohne Motor sind gestattet, jedoch bewilligungs- und gebührenpflichtig.
Schiffe mit ausländischem Standort
Boote mit ausländischem Standort sind grundsätzlich gestattet, müssen jedoch mit schweizerischen Kennzeichen versehen werden und sind bewilliogungs- und geührenpflichtig. Die Halter nehmen unbedingt frühzeitig vor dem Einwassern mit dem Schifffahrtsamt des Kantons Luzern Kontakt auf. Die gültigen Vorschriften sind in der Verordnung 747.201.1, Binnenschifffahrtsverordnung BSV, in den Ziffern 90, 91, 105 und 106 geregelt.
Höchstgeschwindigkeit
Für bewilligte Motorboote 40 km/h
Beachten Sie bitte die Spezialanordnungen für den Sempachersee.
Kitesurfen
Seit Februar 2016 ist das Kitesurfen auf dem Sempachersee frei gegeben