Bielersee
Notruf
Tel. 117 oder 112
Kanton Bern
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schifffahrt
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel: +41 31 635 86 80
schifffahrt.svsa@be.ch
Schifffahrtsamt Bern
Seepolizei Bielersee
Kleintwann 4
2513 Twann
Tel: +41 31 638 87 20
Seepolizei
Information
Höchstgeschwindigkeit
Broye- und Zihlkanal sowie Aare 15 km/h
Schiffe mit ausserkantonalen Kennzeichen
Boote mit schweizerischen Kennzeichen sind ohne Gebühr gestattet.
Schiffe mit ausländischem Standort
Schiffe mit ausländischem Standort sind grundsätzlich gestattet und müssen mit einem schweizerischen Kennzeichen versehen werden und sind aus diesem Grund Gebührenpflichtig.
Zum Einsetzen oder Stationieren von Schiffen mit ausländischem Standort auf öffentlichen Gewässern der Schweiz ist eine Bewilligung erforderlich. Sie wird durch den Kanton erteilt, auf dessen Gebiet das ausländische Schiff nach dem Grenzübertritt erstmals eingesetzt oder stationiert wird.
Die Bewilligung gilt vom Ausstellungsdatum bis zum Ende des folgenden Monats auf allen für die Schifffahrt zugelassenen Gewässern. Vorbehalten bleiben allgemeine Beschränkungen nach kantonalem oder internationalem Recht auf bestimmten Gewässern. Die Bewilligung darf innerhalb eines Kalenderjahres nicht erneuert werden.
Die Halter nehmen unbedingt frühzeitig vor dem Einwassern mit dem entsprechenden kantonalen Schifffahrtsamt Kontakt auf. Die gültigen Vorschriften sind in der Verordnung 747.201.1, Binnenschifffahrtsverordnung BSV, in den Ziffern 90, 91, 105 und 106 geregelt.
Siehe auch Merkblatt des Kantons Bern: "Ausländische Besucher auf bernischen Gewässer".