Ägerisee
Notruf
Tel: 117
Kanton Zug
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Zug
Schifffahrt
Hinterbergstrasse 41
6312 Steinhausen
Tel: +41 41 728 47 00
info.stva@sd.zg.ch
Schifffahrtsamt Kanton Zug
Zuger Polizei
An der Aa 4
6300 Zug
Tel: +41 41 728 41 41
Sicherheitspolizei Zug, Gewässerpolizei und Umwelt
Informationen
Wakeboatfahrer und Kitesurfer
Wakeboatfahrer und Kitesurfer konsultieren die entsprechenden Vorschriften.
Schiffe mit ausserkantonalen Kennzeichen
Boote mit schweizerischen Kennzeichen sind gestattet, jedoch kostenpflichtig. Die Vignetten sind beim kantonalen Schifffahrtsamt des Kantons Zug zu lösen.
Schiffe mit ausländischem Standort
Boote mit ausländischen Kennzeichen sind grundsätzlich gestattet, müsen jedoch mit schweizerischen Kennzeichen versehen werden und sind gebührenpflichtig. Die Halter nehmen unbedingt frühzeitig vor dem Einwassern mit dem Schifffahrtsamt des Kanton Zug oder der Seepolizei Kontakt auf.
Die gültigen Vorschriften sind in der Verordnung 747.201.1, Binnenschifffahrtsverordnung BSV, in den Ziffern 90, 91, 105 und 106 geregelt.
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