Wassermotorrad - Jetski© - Aquabike - Wasser-Scooter

Allgemeines, Situation in der Schweiz

Das Wassermotorrad oder wie man in der Fachsprache sagt, Jetski©, Aquabike oder Wasser-Scooter haben es heute schwer in der Schweiz homologiert zu werden. Die Geräte können auf Grund des Gesetzes über die Binnenschifffahrt nicht immatrikuliert und demzufolge auch nicht auf den schiffbaren Gewässern frei eingesetzt werden. Am 18. Juni 2008 hat der Bundesrat, auf die mehrheitlich negative Vernehmlassung der Stände, der negativen Reaktionen der Umweltverbände und einer grossen Ablehnung durch die Bevölkerung in der ganzen Schweiz das Verbot im Gesetz erlassen.

 

Trotz allem ist es möglich diesen Sport auszuführen, nicht frei, sondern in organisierten Wettkämpfen. Ein solcher Wettkampf bedingt jedoch eine entsprechende wohlwollende Bewilligung einer Gemeinde auf ihrem Gemeindegebiet einen Anlass durchzuführen. Schlussendlich muss auch der Kanton seine Bewilligung erteilen. Die Wettkämpfe werden unter der Ägide der FSM durchgeführt und den bestehenden Gesetzen sowie Vorschriften für nautische Veranstaltungen.

 

1995 hat die Division Sport der FSMS, Sektion Aquabike eine erste Bewilligung für die  Durchführung eines Wettkampfes auf dem Genferseeteil des Kanton Wallis erhalten. In den nachfolgenden Jahren folgten Bewilligungen auf Gewässern der Kantone Freiburg, Waadt, Genf und Neuenburg.



Für Freizeit und / oder Training sind wir gezwungen ins nachbarliche Ausland auszuweichen. Hier finden wir noch Wasserflächen welche speziell für den Jetski© zur Verfügung stehen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, den Sport im Meer zu frönen…. Leider sind die Distanzen vielfach etwas gross.

 

Ausserhalb unserer Grenzen benötigen wir, sobald wir uns auf einem öffentlichen schiffbaren Gewässer befinden, für die Ausübung des Sportes, einen Schiffsausweis und einen Schiffsführerausweis. Wir wären sehr glücklich, wenn wir auch in der Deutschschweiz und im Kanton Tessin den einen oder andern Club finden würden.

Verbot von Jetskis im Reglement über die Schiffahrt auf dem Genfersee

Bern, 27.02.2019 - In der Schweiz sind Jetskis, das Schleppen von Parasailing-Fallschirmen und Wassersportgeräte, bei denen Personen durch einen Wasserstrahl aus dem Wasser gehoben werden, untersagt. Diese Verbote werden nun auf Wunsch Frankreichs explizit im Reglement über die Schifffahrt auf dem Genfersee verankert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Februar 2019 eine entsprechende Änderung des Schifffahrtsreglementes für den Genfersee gut geheissen.

 

Die Schifffahrt auf dem französischen und dem Schweizer Teil des Genfersees wird seit 1979 von einem bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich geregelt. Dazu gehört ein Schifffahrtsreglement, das die Bestimmungen dieses Abkommens konkretisiert. Mit der beschlossenen Reglementsanpassung sollen die aktuellen Bedürfnisse der Seeanwohnerinnen und -anwohner und der Seebenutzerinnen und -benutzer angemessen berücksichtigt werden. Gleichzeitig wird den nationalen Bestimmungen der Schweiz zur Beschränkung der Immatrikulation von Jetskis wie auch dem ausdrücklichen Wunsch Frankreichs zum Verbot dieser Wasserfahrzeuge auf dem Genfersee Rechnung getragen werden.

Um Unklarheiten hinsichtlich der Verwendung verschiedener Wassersportgeräte vorzubeugen, wurde ein explizites Verbot zur Nutzung einiger Geräte auf dem Genfersee in das Schifffahrtsreglement aufgenommen. Darunter fallen alle Wassersportgeräte, bei denen Personen durch einen Wasserstrahl aus dem Wasser gehoben werden, Amphibienfahrzeuge und von Booten gezogene Parasailing-Fallschirme.    

Die Zulassung des Kitesurfens und die Bezeichnung der Gebiete, in denen dieser Sport erlaubt ist, bleibt hingegen den zuständigen Behörden überlassen: In der Schweiz sind das die kantonalen Behörden, in Frankreich die Präfekturen. Wasserskifahren bleibt wie bisher unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese Voraussetzungen gelten aber neu auch für das Wakeboarding, Wakeskating und das Barfuss-Wasserkifahren. Um Taucherinnen und Taucher besser zu schützen, müssen Schiffe neu einen Mindestabstand von 100 Metern (statt wie bisher 50 Metern) zu Tauchschiffen halten.

Der Hauptteil der Änderung des Schifffahrtsreglementes betrifft die Verbesserung der Sicherheit der Passagiere an Bord von Fahrgastschiffen. Dazu werden strengere Vorschriften über die Sicherheitsausrüstung dieser Schiffe eingeführt.

Die beschlossene Änderung übernimmt im Wesentlichen die Änderungsvorschläge der gemischten beratenden Schifffahrtskommission aus dem Jahr 2005. Der Bundesrat stimmte diesen Änderungen 2008 zu, jedoch nicht die französische Regierung. 2016 wurde beschlossen, die Arbeiten fortzuführen, um die notwendigen Anpassungen und Klärungen vorzunehmen.

Bundesamt für Verkehr

Stellungnahme der FSM zur Vernehmlassung "Teilrevision des Reglement Schifffahrt auf dem Genfersee" betreffend Jet-Ski

Schweizermeisterschaft

Leider hatten wir in den letzten Jahren grosse Schwierigkeiten an geeigneten und bewilligten Orten eine Meisterschaft durchzuführen. Anstelle der Schweizer Meisterschaft finden nur eine kleine Anzahl Wettkämpfe in der Romandie und im Tessin statt. Der Leiter der Sektion Aquabike gibt ihnen gerne Auskunft.


In der Romandie, wie übrigens in der ganzen Schweiz, bemüht sich die Sektion Aquabike FSM, Schweizermeisterschaftskurse durchzuführen.

Clubs FSMS


Sektion Aquabike FSMS
UIM-Delegierter Aquabike

 

   Philippe Tesse
  chemin de la Passade 2
  1303 Penthaz VD  

Tel.+ Fax  +4121 861 30 04
Mobil         +4179 623 49 62
ph.tesse(at)bluewin.ch


Fun-Jet-Club

 

 

   Philippe Tesse
   chemin de la Passade 2
   1303 Penthaz VD  

Tel.+ Fax  +4121 861 30 04
Mobil         +4179 623 49 62
ph.tesse(at)bluewin.ch



Jet-Ski-Club Suisse

 

   
   Michel Gex
   case postale 280
   1630 Bulle 

 


Mobil      +4178 600 38 50
michel.gex(at)sjge.ch



Holshot Jetski Club Bienne

   
    Francesco Nicorta
    chemin Albert-Anker 3
    case postale 721
    2500 Biel-Bienne
 


Mobil      +4179 251 17 30
francesco.nicorta(at)
free4style.com

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